Christtus hat seiner Kirche den Auftrag hinterlassen: "Macht alle Menschen zu meinen Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes" (Mt. 28,19).
Christtus hat seiner Kirche den Auftrag hinterlassen: "Macht alle Menschen zu meinen Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes" (Mt. 28,19).
Wenn Sie ein Kind taufen lassen möchten:
Melden Sie sich bitte vor dem geplanten Tauftermin telefonisch zwecks Terminvereinbarung in der Pfarrkanzlei an.
Danach kommen Sie bitte zur Anmeldung in die Pfarrkanzlei. Zu dieser Taufanmeldung ist an Dokumenten mitzubringen:
Geburtsurkunde des Kindes
Meldezettel
Taufscheine der Eltern
Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern, wenn vorhanden
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht im Pfarrgebiet von St. Severin haben, auch die Tauferlaubnis ihrer Wohnpfarre. Für die Tauferlaubnis benötigen wir bitte die gleichen Unterlagen wir bei der Taufanmeldung.
Pate: Name, Adresse, Beruf, Stand, Taufschein (muss röm.kath. und gefirmt sein)
Das Patenamt ist bei der Taufvorbereitung Erwachsener entstanden: Ein Glied der Kirche bürgt für den Taufbewerber und hilft ihm, in der Gemeinde heimisch zu werden. Bei der Kindertaufe sollen die Paten in ähnlicher Weise die Bereitschaft der ganzen Gemeinde ausdrücken, dem Kind Heimat zu geben. Die Paten sollen die Familie vor einer falschen Isolierung bewahren und die Eltern in ihrer Aufgabe unterstützen, den Glauben lebendig zu bezeugen und weiterzugeben.
Damit man das Patenamt ausüben kann, sind folgende Eigenschaften gefordert:
In der Diözese beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Er/Sie muss die nötige Reife des Glaubens und des Lebens haben und in einem Alter stehen, das ihm nach menschlichem Ermessen ermöglicht, das Patenamt eine längere Zeit hindurch auszuüben.
Er/Sie muss das Sakrament der Taufe, der Firmung und der Eucharistie bereits empfangen haben.
Er/Sie muss der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein.